Todesanzeige Gemeinde Hohnhorst 31.12.1972

Anzeige in der Celleschen Zeitung - nach: Adolf Meyer, Hohnhorst, Quellen und Darstellungen zur Geschichte des Dorfes und seiner Einwohner, Herausgeber: Gemeinde Eldingen, Reihe Geschichte der Gemeinde Eldingen, Band IV

 

Hohnhorst

von Dr. Frank Bokelmann, Hamburg

 

Schnell noch eine Anzeige finanziert - und das war's dann. Diese Anzeige brachte die Gefühle der stolzen Bewohner eines kleinen Dorfes in der Südheide aber gut zum Ausdruck.

 

Nordgut Hohnhorst

Nordgut Hohnhorst

 

Weiter berichtet Herr Meyer:

"Dieses einschneidende Datum war überall im Lande, wo kleinere Gemeinden zu größeren Einheiten zusammengefaßt wurden, ein Grund, Bilanz der zurückliegenden Jahrzehnte zu ziehen. In der Celleschen Zeitung vom 9. Januar 1973 wurde auch über Hohnhorst ausführlich berichtet. Wir geben den Text, von dem ein Teil bereits oben angeführt ist, wegen dieses markanten Einschnitts vollständig wieder:

'Gestern überbrachte Celles Stadtrechtsrat Burchardt ein Sympathiegeschenk der Stadt Celle dem letzten Gemeinderat von Hohnhorst und unterstrich im Haus des Bürgermeisters Techmann, daß nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung die Gemeinden die Grundlagen des demokratischen Staates seien. Der Gemeinderat dankte für das nette Zeichen der Sympathie und betonte, daß zwar nach der Gemeindeordnung die Gemeinden Grundlagen des demokratischen Staates seien, durch die Gebietsreform die Zahl der Gemeinden (im Kreis Celle) trotzdem von 80 auf elf Gemeinden vermindert worden seien.

Die Gemeinde Hohnhorst hat sich viele hundert Jahre selbst verwaltet. Schon im Dreißigjährigen Krieg hatte ein Hohnhorster Bürgermeister, der Bauer Wulwes, seinen Kummer mit den Schweden. Später hatte die Gemeinde in der Franzosenzeit schwere Jahre durchzustehen, dann wieder nach dem letzten Kriege durch die Besatzungstruppen und durch die Unterbringung vieler Familien aus dem deutschen Osten.

In den letzten Jahren ist es mit der Gemeinde stets bergauf gegangen. Seit 1960 wurden folgende Verbesserungen im Dorf durchgeführt:

  1. Errichtung eines Ehrenmals für die Gefallenen und Vermißten beider Weltkriege;

  2. Bau einer 800 Meter langen Dorfstraße mit Teerdecke;

  3. Bau von 6,3 km Wirtschaftswegen mit Teerdecke,

  4. Bau von 1,5 km Bürgersteigen durch das ganze Dorf;

  5. Anschaffung einer Feuerspritze mit Wagen;

  6. Bau einer Straßenbeleuchtung mit 15 Laternen im Dorf;

  7. Erwerb und gärtnerische Gestaltung des Friedhofes;

  8. Bau eines großen Geräteschuppens;

  9. Bau der Friedhofskapelle;

  10. Bau der Bushaltestelle;

  11. Zuschuß zur Renovierung der Kirche und zur Anschaffung einer Glocke für die ev.-luth. Freikirche.

Diese großen Investitionen innerhalb von 12 Jahren waren nur möglich, weil die Gemeinde mit einem Verwaltungsaufwand ausgekommen ist, der niemals mehr als 5 Prozent des Etats betragen hat.

Demgegenüber wurde festgestellt, daß die neuen künstlich geschaffenen Großgemeinden nunmehr einen Verwaltungsaufwand von 35 bis 40 Prozent des Etats in Anspruch nehmen. Weiter wurde darauf verwiesen, daß die langfristigen Schulden der Gemeinde Hohnhorst unter den von der Aufsichtsbehörde festgelegten Grenzen liegen. Kurzfristige Schulden sind nicht vorhanden. Der Gemeinde stand bei ihrer Auflösung ein erhebliches Guthaben zur Verfügung.

Unter diesen Umständen ist jede Vermutung unrichtig, die Gemeinde Hohnhorst könne sich nicht selber verwalten.

Im Zuge der Gebietsreform haben die Gemeinde Eldingen und die sieben umliegenden Gemeinden des Kirchspiels Eldingen, darunter Hohnhorst, den Zusammenschluß zu einer Samtgemeinde Eldingen beschlossen. Bei dieser Regelung wäre der Gemeinde Hohnhorst die Selbstverwaltung geblieben, die sie auch in langer Zukunft hätte erledigen können. Der Beschluß wurde von der Kreisverwaltung Celle befürwortet, aber von der Regierung Lüneburg abgelehnt, da er nicht leitbildgerecht sei. Bei diesem Leitbild handelte es sich nicht um ein Leitbild der Bevölkerung, sondern, zu dieser Zeit, um ein Leitbild des Innenministeriums Hannover...' "

 

Hohnhorster Kirche

Hohnhorster Kirche mit dem alten Küsterhaus

 

Ende 2002 lag dieser Unglückstag 30 Jahre - also eine Generation - zurück. Viele der Jungen schreiben heute unbefangen "Eldingen II" als Absender, ganz so, als lebten sie in einer großen Stadt. Nur die Alten schreiben beharrlich "Hohnhorst", aber das läßt nach (obwohl es den Firmen und Behörden inzwischen - anders als Mitte der siebziger Jahre - dank Computertechnik kein Problem mehr bereitet).

Ob die Gemeinde Hohnhorst heute noch ein Guthaben hätte? Vielleicht, vielleicht aber auch nicht, denn die zunehmende Automobilsierung und andere Modetrends zerstörten in den späten 60er und den 70er Jahren die alte Dorfstruktur vollständig. Schmied, Stellmacher, Gastwirt und Kaufmann verschwanden und mit ihnen die wohl auch schon früher schmalen Gewerbesteuereinnahmen. Nicht viel besser dürfte es angesichts der heutigen Alters- und Einkommenstruktur Hohnhorsts aussehen, wenn man den Gemeinden in Zukunft anstelle der Gewerbesteuer tatsächlich einen Hebesatz auf die zu versteuernden Einkommen ihrer Bürger geben wollte. Ob Grund-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer als eigene Einnahmen reichen würden?

Und ob man im Zeitalter des fälschungssicheren Personalausweises und des Downloads von zig tollen Formularen aus dem Internet noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister mit den Verwaltungsaufgaben betrauen könnte, der dies - nach dem Einbringen der Ernte - ohne zu murren tun würde? Wer weiß ...

Der bunte Strauß von Auf- und Ausgaben, die seit 1972 an die Gemeinden durchgereicht wurde, wäre von Gemeinden wie Hohnhorst dankend zurückgegeben worden. Das wäre vielleicht kein Fehler gewesen, aber oben nicht gut angekommen. Andererseits haben in den großen Gemeinden oder gar den Samtgemeinden die Anonymität und die damit einhergehenden Probleme zugenommen. So ermöglichte das enge Zusammenleben aller Gemeindemitglieder auch eine gewisse soziale Kontrolle, der so manchen Sozialhilfeantrag wirksam unterbunden haben dürfte. Und einen Samtgemeindedirektor vorzuführen, sobald er Fehler macht, ist fast schon ein Freizeitspaß. Das hätte man vor 1973 mit dem Bürgermeister anders regeln können und müssen.

 

Südgut Hohnhorst

Südgut Hohnhorst

 

Was Herr Meyer aufgrund seines "Redaktionsschlusses" nicht zu berichten vermochte, sind die wahren Begebenheiten der letzten 20 Jahre des ausgehenden 20. Jahrhunderts.

Diese Begebenheiten sind alle nichts großes für den Städter, aber für die Bevölkerung eines kleinen Dorfes doch bemerkenswert (siehe die großen Investitionen der Gemeinde Hohnhorst 1 bis 11).

 

Anschluß an die zentrale Wasserversorgung (1979 - 1988)

Da war zunächst der unfreiwillige Anschluß des Dorfes an die zentrale Wasserversorgung mit einem Rattenschwanz von Prozessen vor dem ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten, die sich über insgesamt 10 Jahre hinzogen (ab 1978 bis 1988). Hier zeigte sich, wie recht die Landesregierung mit der Zwangsvergrößerung der Gemeinden gehabt hatte: "Füge zusammen und herrsche.". Verwundert? Das funktioniert ganz einfach so: Dorf um Dorf wird einem Zwang unterworfen. Während die einen noch Wunden lecken, kommen die nächsten dran. Wo sich früher die ganze Gemeinde als Gemeinde auf die Hinterbeine gestellt hätte, stören sich jetzt immer nur einige Ratsherren an dem Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die immer nur einem Teil der Bürger zur Zeit das Fell über die Ohren zieht.

Jedenfalls war Hohnhorst ein richtiges Widerstandsnest - zumindest in der eigenen Wahrnehmung. Der Wasserverbandsgeschäftsführer Linde vermochte nicht, die Bürger auf Linie zu bringen. Es wurde extra deshalb ein Bürgerverein gegründet, der im Jahr 2004 sein 25-jähriges Bestehen feierte. Wohl 10 Bürgerversammlungen wurden in nur 4 Jahren abgehalten und brachten dem Gastwirt ein letztes Mal richtig guten Umsatz. Die Protokolle dieser Versammlungen lesen sich recht lustig:
"4.) b) Herr xy ist absolut desorientiert und fragt wiederholt an, um was es eigentlich in dieser Versammlung gehe."
(aus dem Protokoll der ersten Hauptversammlung des Hohnhorster Bürgervereins am 14.06.1979).

Offensichtlich wurden den Hohnhorstern auch richtige Sonderangebote gemacht, um 50 Klagen alleine nur aus diesem Dorf zu verhindern. So blieben bis 1983 nur 9 Widerständler, die allerdings den Wasserversorgungsverband im Landkreis Celle WVC nach allen Regeln der Kunst ärgerten, wo sie nur konnten. Anstelle eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht pro Grundstück gab es in einigen dieser Fälle derer gleich mehrere und mit Eilverfahren und Bußgeldverfahren obendrein. Und das Tollste: ein nicht zu knapp bemessener Teil der Kosten blieb am Wasserversorgungsverband und der Landeskasse hängen.

Die schönste aller Bürgerversammlungen muß denn auch am 15.02.1985 im Amtsgericht Celle stattgefunden haben, wo mit Hartmut Bokelmann und Günther von Hohnhorst zwei der Rädelsführer des Widerstandes - der eine verweigerte standhaft den Anschluß an das Netz, der andere die Abnahme von Wasser durch den ihm schon gelegten Anschluß - auf Linie gebracht werden sollten, nachdem sich die Staatsanwaltschaft schon an Eberhard Bokelmann die Zähne ausgebissen hatte. Jedenfalls traten neben den beiden Betroffenen (so heißen die Angeklagten im Bußgeldverfahren) neun Zeugen der Verteidigung auf - Bürger Hohnhorsts allesamt und ein guter Querschnitt durch die Bevölkerung des Dorfs Mitte der 80er Jahre. Was für ein Happening! Und dann wurde das Ergebnis dieser Versammlung zu einem 16-seitigen(!) Urteil (Az. 22 Owi 41 Js 3788/84 - 1146/84), mit dem der eine der beiden zu 150 DM und der andere zu 110 DM Geldbuße verurteilt wurde, eingedampft. Juristerei, die ins pralle Leben greift, streckenweise Realsatire vom Feinsten.

Aber bezahlt haben die beiden "Betroffenen" diese Bußen nicht. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Celle hob das Urteil mit dem nur 9-seitigen Beschluß vom 10.02.1986 (Az. 2 Ss (OWi) 297/85) auf und verwies das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Celle zurück. Dort wurde das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Landeskasse eingestellt. Dieses Verfahren mit seinem krassen Mißverhältnis von Tatvorwurf zu Aufwand und Ergebnis könnte als "der Hohnhorster Wasserstreit" in die Dorfchronik eingehen.

Und weil das Verfahren so schön lange gedauert hatte, verdaddelte der WVC auch noch den Wasserversorgungsbeitrag, den er bei Hartmut Bokelmann einzutreiben gedacht hatte. Aber der war längst verjährt, so das Verwaltungsgericht Stade, Kammern Lüneburg in seinem Urteil vom 22.02.1988 (Az. 4 VG A 67/87). Nun versuchte man, den Widerspenstigen zu zwingen, den Hausanschluß mit eigenen Händen zu graben. Und zwingen stimmt wirklich, denn die Aufforderung wurde mit einem Zwangsgeld (und dem Hinweis auf die Umwandlung in Ersatzzwangshaft) garniert. Die bösen Buben des WVC wollten den wackeren Kämpfer gegen das öffentliche Wasser offenbar bei (öffentlichem) Wasser und Brot schmoren sehen - oder noch besser - mit einer Eisenkugel am Bein den Hausanschluß graben. Aber auch diesem Versuch machte das Verwaltungsgericht Stade, Kammern Lüneburg mit dem Gerichtsbescheid vom 09.08.1988 (Az. 4 VG A 252/87) ein Ende, bevor es richtig lustig wurde. Wie schon oft in den 10 Jahren zuvor hatte sich der WVC in der eigenen Satzung verheddert. Denn die Verpflichtung zum Selbergraben gab's da überhaupt nicht und wird es wohl auch nie geben. Die Kosten landeten wieder mal im Feld des WVC. Hartmut Bokelmann mußte aus diesem Grund zeitlebens im eigenen Haus keinen einzigen Schluck öffentliches Wasser trinken und sein Grundstück ist bis heute (Stand Anfang 2004) nicht an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen.

 

Jagdgenossenschaftsstreit (1985/86)

Der Streit über die Zugehörigkeit der Eigentümer von zur Tierhaltung eingezäunten Kleinstflächen zur Jagdgenossenschaft (ca. 1985; dazu das - nach Rücknahme der Berufung - rechtskräftige Urteil des VG Stade, Kammern Lüneburg vom 19. Juni 1985 - Az. 2 VG A 14/85) zeigte, daß die Bewohner dieses kleinen Dorfes auch ganz heftig aneinander geraten konnten, wenn man sie von außen gerade mal in Ruhe ließ. Denn bei diesem Streit standen auf beiden Seiten Hohnhorster. Die untere Jagdbehörde des Landkreises Celle hatte sich nämlich vorsorglich in Deckung begeben. Daß es in der 1. Instanz wieder das Verwaltungsgericht Stade traf, war eher ein Zufall. Allerdings ist eine Jagdgenossenschaft eine öffentlich- rechtliche Körperschaft, die man halt vor dem Verwaltungsgericht verklagen muß. Wahrlich interessant auch die Dokumente aus der 2. Instanz. Der Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein muß schon recht skurril gewesen sein. Er fand im Rathaus in Lachendorf statt, bis die Richter Lust auf frische Luft bekamen - es war schließlich ein Sommertag, dieser 23.06.1987. Also heißt es in der Sitzungsniederschrift: "B.u.v. (Beschlossen und verkündet): Die Örtlichkeit wird in Augenschein genommen. [Absatz] Der Beschluß wurde ausgeführt. [Absatz] Das Gericht begab sich an Ort und Stelle. ...". Es folgt eine längere Beschreibung des Grundstücks, so genau und unpoetisch ein Gericht nur kann. Danach war der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft dann auch überzeugt und zog die Berufung zurück. Die richtige Freude kam allerdings erst auf, als die Kosten des Verfahrens von der Jagdgenossenschaft nicht bezahlt wurden und deshalb der Gerichtsvollzieher bei drei Jagdgenossen kassieren kam.

 

Anschluß an die zentrale Abwasserentsorgung (1996/97)

Danach gab's dann den nicht ganz freiwilligen Anschluß an die Abwasserkanalisation, der einige Grundeigentümer hart traf (1996 bis 1997). Allerdings war da schon der Widerstand im Dorf nicht mehr so offensichtlich wie noch zwei Jahrzehnte zuvor. Man wußte einfach, daß auf lange Sicht solchen Ansinnen der öffentlichen Ver- und Entsorger nicht zu entkommen war. Wahrscheinlich haben die Hohnhorster aber auch einfach einen tiefen Blick in die eigene Sickergrube geworfen, die auf den allermeisten Grundstücken nicht sonderlich appetitlich war. Ob vorschriftsmäß ist noch ein zweites Thema.

 

Verschandelung des Schmarloh (Planung 1999 - Tat 2008)

Der vorerst letzte Streich ist die Verwandlung des Schmarloh, einer einst wilden Heide- und Moorlandschaft (so wurde sie mir von meiner Urgroßmutter beschrieben) südlich von Hohnhorst in eine vom "größten Windpark Europas" geplagte Industriesteppe ohne Sinn und Verstand (Planungen ab ca. 1999). Auch hier hat sich einiger Widerstand geregt (siehe die merkwürdig unaktuelle Seite des Vereins Schmarloh ohne Windpark e.V. - siehe auch Artikel in DER WELT vom 16.10.2000 "Der Don Quichote vom Schmarloh", in der HAZ vom 17.11.2001 "Windräder stören den Dorffrieden", in der Celleschen Zeitung vom 29.09.2003: "Kampf den Windrädern"). Allerdings wird auch hier von Industrie und Verwaltung die Verschleißtechnik: "extrem viel androhen, um als Kompromiß sehr viel durchzusetzen" angewendet. Der Tagesspiegel aus Berlin berichtet am 06.04.2004 unter dem Titel "Dreh dich, Rädchen" über die Argumentation wie folgt:

"Das sind die Argumente in Hohne. Die einen wollen nicht, dass es pfeift, die anderen wollen keinen Krieg.".

Zudem gibt es zur Abwechslung diesmal für eine Reihe von Leuten im Dorf (den Bauern nämlich) was zu verdienen - oder wenigstens die Hoffnung darauf. Allerdings ist inzwischen der Windrausch ein wenig abgeflaut. Es geht nun langsamer als zunächst geplant voran. Doch scheint gerade das Jahr 2005 das Jahr der Entscheidung zu sein - oder wie die Cellesche Zeitung im Artikel vom 21.10.2004 "Schmarloh: 13 Windkraftanlagen beantragt" meint:

"Seit Jahren ist der Windpark Schmarloh im Gespräch, jetzt wird es konkret: Der Bau von 13 Windkraftanlagen ist beantragt, geht es nach den Betreibern, sollen sich die ersten Anlagen Mitte kommenden Jahres drehen und Strom erzeugen. Windkraftgegner haben unterdessen ein Gutachten zur Landschaftsästhetik erarbeiten lassen. ..."

Ergänzend heißt es im Artikel des Celleschen Zeitung vom 15.01.2005 "Windpark auch im Schmarloh geplant":

"Im Schmarloh soll in diesem Jahr ebenfalls ein Windpark entstehen. Wie berichtet, hat das Unternehmen Winkra dort acht Anlagen beantragt. Der Standort ist aber umstritten, weil der Bau der Windräder die Brutmöglichkeiten von Kranichen beeinträchtigen könnte. Drei weitere Anlagen im Schmarloh will die Firma EcoJoule aufstellen.

Hinzu kommen zwei Windräder in Ahnsbeck und Helmerkamp, die das Ingenieurbüro für Industrietechnik von Bodo Köhne aus Achim errichten will. ...
"

Und wer nun denkt, daß die langsam auslaufende Förderung der Windkraft nach dem Ende von rot-grünen Koalition in Berlin dem Projekt den Wind aus den Segeln - äh den Windrädern - nehmen würde, sieht sich getäuscht. Es wird weiter geplant (Cellesche Zeitung, Artikel vom 27.04.2006 "40 Hektar Ausgleichsflächen für Windpark Schmarloh".

April 2007: jetzt fliegt den Befürwortern der Windrädern in den Gemeinden endgültig der ganze Laden um die Ohren. Wer auf Gewerbesteuereinnahmen spekulierte (was bei den Anfangsverlusten durch hohe Abschreibungen ohnehin ein Geduldsspiel ist) hat nun die schallendenste Ohrfeige des Bundesfinanzhofs (BFH) erhalten. Den Gemeinden, in denen die Räder die Windenergie einfangen, bleibt der Ärger mit den Einwohnern, aber NULL EURO Gewerbesteuereinnahme. Und das gilt selbst dann, wenn der handelsrechtliche Sitz des Betreibers auf Drängen des Bürgermeisters im Ort liegt. Denn die Büros liegen ohnehin ganz woanders. Wer würde nur wegen ein bißchen Wind zwischen die Güllefässer ziehen, wenn dort auch nix weiter zu tun ist, als den nächsten Windpark ganz woanders zu planen? Und deshalb hat nach den ersten für die Dorfoberschlaumeier frustrierenden Urteilen des Niedersächsischen FG vom 16.02.2006 - 6 K 457/04 und de Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 01.06.2006 - 15 K 4544/04 Zerl., EFG 2006, 1450 der BFH mit seinem Urteil vom 04.04.2007 - I R 23/06, Zur Veröffentlichung im BStBl II vorgesehen) sein Machtwort gesprochen. Die Revision gegen das o.g. Urteil des Niedersächsischen FG wurde zurückgewiesen, eine zweite gegen das o.g. Urteil des FG Düsseldorf daraufhin zurückgenommen. Die Gewerbesteuer bleibt dort wo, der Arbeitslohn gezahlt wird. Ein abweichender Zerlegungsmaßstab gem. § 33 GewStG wegen grober Unbilligkeit der Zerlegung nach den Arbeitslöhnen kommt nicht in Betracht. Die Standortgemeinden gehen danach zum Glück vollkommen leer aus. Das dürfte so manchen hochfliegenden Plan der Wind-Großindustriellen wohl bald erden. Gut so!! Nachtrag 2009: Leider ist nun der Gesetzgeber zuungunsten der Landgemeinden (und vor allem ihrer Einwohner) tätig geworden und gesteht den Standorten der Windräder Anteil an der Gewerbesteuer zu.

Es ist trotzdem weiter spannend. Denn tatsächlich hat die Gemeinde Hohne mit der rücksichtslosen Industrialisierung des Schmarloh begonnen (Meldung der Gemeinde vom 13.09.2008). Und zur Beruhigung der Gemüter wurde eine "Stiftung Schmarloh" gegründet, die für eine etwas gleichmäßigere Verteilung der erhofften Gewinne im Dorf sorgen soll. Der Schmarloh braucht aber keine Stiftung sondern nur Ruhe. Eigentlich erstaunlich ist, daß die Betreiber mit der Inbetriebnahme nicht - wie andere - bis zum 01.01.2009 warteten, da dieser Termin eine höhere Einspeisevergütung zur Folge gehabt hätte.

 

Umsetzung einiger Renaturierungsmaßnahmen an der Lachte (2001)

Am 20.01.2001 schreibt die Cellesche Zeitung unter dem Titel: "Neuer Gewässerentwicklungsplan Lachte soll wieder natürlicher werden"

<<Sie könnte wieder durch ihre Talaue mäandern, für Fische von der Quelle bis zur Mündung durchgängig und von überschüssigem Sand sowie Schadstoffeinleitungen befreit werden: Der neue Gewässerentwicklungsplan (GEPL) für die Lachte ist Voraussetzung dafür, dass das Land Einzelvorhaben zur Renaturierung des Gewässers fördert.

"Zwischen 60 und 70 Einzelmaßnahmen haben Mitglieder des Lachte-Verbands, zu denen auch die Stadt Celle zählt, angedacht", erläutert Ernst Kohls, Leiter der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt der Stadt Celle. Ziel des GEPL sei es, mit einer "ganzheitlichen" Sicht den Fluss und sein Umfeld zu entwickeln.>>

Natürlich soll dadurch auch der Wasser der Lachte wieder gleichmäßer abfließen und u.a. die Überschwemmungsgefahr für die Stadt Celle verringert werden.

Es steht mit einem knapp sechsstelligen (DM!!) Betrag wenig Geld zur Verfügung (dieses Geld kommt zu 100% vom Land Niedersachsen) und deshalb wird auch nur das Wichtigste erledigt. In Hohnhorst betrifft es die Wehre, die zurückgebaut werden müssen (mit Angleichung der Sole vor und hinter den Wehren). Die Zustimmung fällt den Anliegern leicht, da die Wehre schon Mitte der 70er Jahre bei einer Bachbegradigung halb abgerissen wurden. So ist werden die Maßnahmen in Hohnhorst schon 2002 abgeschloßen.

 

Biogasanlage in Hohnhorst (ab 2006)

Es wird eine erste Biogasanlage südlich von Hohnhorst geplant! Ein echt modernes Dorf!

 

Der erste Radweg für Hohnhorst (2006) flopt!

An der K 42 ("Hohnhorster Straße") wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen der Ortseinfahrt Jarnsen und dem Helmerkäper Weg geplant. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist nicht wirklich notwendig, aber einfach billiger, weil die Gemeinde Eldingen dafür - anders als für einen Gehweg - Fördermittel erhält. Böse Falle! Im Landkreis Lüneburg sind einige Gemeinden mit dieser Finanzierung gerade böse auf den Bauch gefallen, nachdem Radfahrer gegen die Schilder (Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg) erfolgreich geklagt hatten - was in Hohnhorst fast sicher auch passieren wird. Dann sind die Fördermittel nämlich zurückzuzahlen.

 

Hohnhorst: Hohnhorster Str. (Ost) Juni 2006

Hohnhorst: Hohnhorster Str. (Ost) Juni 2006
Zustand vor dem Umbau

 

Es berichtet die Cellesche Zeitung am 31.05.2006 unter dem Titel: "Wo kommt das Wasser her?"

<<Ausbau der Kreisstraße: In der Sitzung geht es auch um die Übernahme anteiliger Baukosten durch die Gemeinde Eldingen bei der Erneuerung der Kreisstraße 42 im Zuge der Ortsdurchfahrt. 45.000 Euro müssen Gemeinde und Anlieger für Geh/Radweg und Beleuchtung aufbringen, nach Warnckes Angaben für die Anlieger pro Quadratemter Grundstück rund 50 Cent. Der Ausbau der Kreisstraße 42 ist für den Sommer geplant.>>

Dazu auch

Beschlußvorlagen der Gemeinde Eldingen zur Ratssitzung am 01.06.2006:

Vorlage-Nr. 0212/06/ ERAT " Beschlussfassung der Gemeinde Eldingen zur Übernahme anteiliger Baukosten im Rahmen der Erneuerung der der Kreistraße 42 innerhalb der Ortdurchfahrt in Hohnhorst";

Vorlage-Nr. 0215/06/ ERAT "Beschlussfassung zum Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis Celle zur Erneuerung der Kreisstraße 42 von km 5.480 bis km 5,823";

Presse(-mitteilungen)

Cellesche Zeitung vom 07.03.2006: "Hohnhorst wünscht sich neue Ortsdurchfahrt"
(Anm. hier ist aber vor allem die L283 von Hohne bis zur Ortsmitte gemeint);

Pressemitteilung Nr. 61 des Landkreises Celle vom 17.07.2006 zum Baubeginn:
Mit einem Bauvolumen von rund 580.000 Euro: Kreisstraße 42 wird von Jarnsen bis Hohnhorst erneuert;

Hierauf berichtet die Cellesche Zeitung am 21.07.2006 unter dem Titel: "Ausbau der K 42 in Hohnhorst beginnt Montag" noch einmal über den Baubeginn.

Ergebnis

Letztlich wird dann so gebaut und - auf einfachen Wunsch eines einzelnen Herrn - nicht beschildert. Gut so!

 


 

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Diese Seite wurde erstmals am 12.03.1999 ins Internet gestellt.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 03.03.2009